Archiv "Aktuell"-Meldungen 2020

Hier sind ältere Meldungen und Infos rund um die Arbeit des Blasmusikverbandes Hochrhein und der übergeordneten Verbände zu finden.


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Archiv Corona-Lage 2020



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Update 18.12.2020:

Der bundesweite komplette "Lockdown", den die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten vereinbart haben, ist uns allen bekannt.

Was ändert sich hier nochmals für die Musikvereine?

1. Proben und Veranstaltungen

Proben und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Hierzu zählen Proben, Konzerte, Vorspiele und andere musikalische Veranstaltungen der Erwachsenenorchester, Jugendorchester, Vororchester, Ensembles und Register in den Musikvereinen.
Ebenso jegliche Zusammenkünfte von Vereinsmitgliedern gem. den allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Instrumentalunterricht

Es ist zu erwarten, dass die Musikschulen entsprechend den allgemeinbildenden Schulen auch schließen und somit auch der Unterricht für Vereine untersagt wird. Regelungen und Infos hierzu werden in Kürze folgen.

Kirchliche Sonderregelungen

Die kirchlichen Sonderregelungen für Musik zu Weihnachten(s.u.) gelten weiter.

Aktuelle, ergänzende Regelungen der Erzdiözese Freiburg für Weihnachten



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Update 06.12.2020:

Grundlagen für weihnachtliches Spielen von Bläserensembles

In Rücksprache des BDB mit dem Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst BW gelten für musikalische Beiträge innerhalb der Gottesdienste die Regeln der allgemeinen Corona-Verordnung und der Verordnung des Kultusministeriums zu religiösen Veranstaltungen. Das Musizieren in Gottesdiensten ist darin nicht untersagt. Es müssen die Vorgaben zum Infektionsschutz eingehalten werden. Die Landeskirchen / Diözesen haben auf dieser Grundlage eigene Corona-Schutzkonzepte erlassen, die für das Musizieren in kirchlichen Räumen verbindlich sind.

Wenn somit laut Corona-Verordnung der Kirchen Musizieren in kleinen Besetzungen (ca. 6-8 Personen in Abhängigkeit von der Raumsituation) im Gottesdienst erlaubt ist, so dürfen Ensembles der Musikvereine auch nur mit max. 8 Personen im Gottesdienst spielen.
Wichtig dabei ist, dass der Veranstalter nicht der Musikverein ist, sondern die Kirche.

Bitte beachten Sie, dass alle dazu erforderlichen Proben ebenfalls in der Kirche oder in kirchlichen Räumen stattfinden müssen. Hierfür gelten gemäß den kirchlichen Schutzkonzepte als Regeln u. a.: Probe kurz halten (max. 30-40 Minuten), nur in konkret betroffener Besetzung proben, mind. 2,00 Meter Abstand untereinander halten. (Infos s. unten)

Nach wie vor sind auch im Monat Dezember alle Proben und Konzerte, bei denen der Musikverein Veranstalter ist, untersagt. Darunter fallen auch Veranstaltungen der Musikvereine an Weihnachten wie z.B. Weihnachtsmusik im Außenbereich, Turmblasen, Weihnachtsfensterspiel usw., wenn sie nicht Bestandteil der Gottesdienste sind.
Der BDB unterstützt ausdrücklich die oben beschriebene Möglichkeit, Gottesdienste durch Bläsermusik mitzugestalten und zu bereichern. Ob eine Lockerung für Bläsermusik im Außenbereich noch erfolgen wird, können wir aktuell noch nicht sagen. Wir melden uns wieder, sofern sich diesbezüglich etwas ändert.

Anbei erhalten Sie die entsprechenden Verordnungen der Kirchen:

Verordnungen der katholischen Kirche:
► Instruktion zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise (InstrLitCoV) der Erzdiözese Freiburg

Verordnungen der evangelischen Kirche:
► Ekiba.de(Stichwort: Kirchenmusik)

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Update 30.11.2020:

Eine Verlängerung des "Lockdown light" und weitere Corona-Maßnahmen haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten am 25. November beschlossen.
Der Beschlusses auf Bundesebene muss nun noch in den Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer umgesetzt und schriftlich mitgeteilt werden. Dies dauert sicherlich noch einige Tage. Für die Umsetzung ist das Sozialministerium BW verantwortlich.

Die Änderung der aktuellen, bis 30.11.2020 geltenden CoronaVO Baden-Württemberg, wird in den nächsten Tagen erwartet.



Corona-Verordnung vom 02.11.2020 – Was bedeutet dies für die Musikvereine?

1. Proben und Veranstaltungen

Vom 02.11. bis zum 30.11.2020 sind sämtliche Proben und Veranstaltungen untersagt.
Hierzu zählen Proben, Konzerte, Vorspiele und andere musikalische Veranstaltungen der Erwachsenenorchester, Jugendorchester, Vororchester, Ensembles und Register in den Musikvereinen.

2. Instrumentalunterricht

Die Musikvereine und Musikschulen können ihren Unterrichtsbetrieb weiterhin durchführen.

Musikschule ist im Sinne des Instrumentalunterrichtens auch der Musikverein, während er Instrumentalunterricht anbietet. Dieser muss die gleichen Hygienestandards wie an den Musikschulen vorweisen. (s. BDB-Musterhygienekonzepte)

Instrumentaler Einzel- und Gruppenunterricht ist bis auf maximal 20 Personen begrenzt.

Erklärung zur 20-Personen-Regelung:
Musikvereine bieten auch Einzelunterricht oder teilweise Unterricht in kleinen Gruppen (bis zu 20 Schülerinnen und Schülern) an, um ein Instrument, das in diesem Musikverein gespielt wird, überhaupt erst zu erlernen.
Die Unterrichtenden (Lehrkräfte) haben dazu eine Prüfung abgelegt (ähnlich wie Übungsleiterlizenz im Sport) oder sind studierte Musikpädagogen. Ziel ist es dabei, den Nachwuchs für den Musikverein sicherzustellen.
Somit stellt für Schülerinnen und Schüler der Instrumentalunterricht durch Musikvereine und deren private Lehrkräfte eine gleichwertige Alternative zum Unterricht an den Musikschulen dar.
Diese Art des instrumentalen Musikunterrichts durch Vereine ist weiterhin bis 20 Personen erlaubt.
Damit sind jedoch nicht Gesamtorchester, Jugend- und Vororchester, Registerproben, Ensemble- und Einzelstimmproben gemeint. Diese sind laut Ziffer 1 nicht erlaubt.

3. Nutzung schulischer Räume für den instrumentalen Unterricht

Die „Corona-Verordnung Schule“ wurde aktuell nicht verändert. Dies bedeutet, dass das Land BW weiterhin die Nutzung schulischer Räume für den Instrumentalunterricht unter den entsprechenden Hygienebedingungen erlaubt.


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Infos zur aktuellen Corona-Warnstufe
19.10.2020 - Info BDB

BDB-Aktuell

Aktuelle Corona-Verordnung 19.10.2020 – Was bedeutet dies für die Musikvereine?

Liebe Verantwortliche in den Musikverbänden und Musikvereinen des BDB,

die Gültigkeit der Corona-Warnstufe 3 bringt Veränderungen an vielen Stellen des öffentlichen Lebens mit sich. Aktuell beinhalten die neuen Vorgaben jedoch keinen Stopp der Probenarbeit oder der Angebote unserer Vereine.
Nach wie vor müssen bei Veranstaltungen und Proben selbstverständlich die Hygieneverordnungen eingehalten werden. Das BDB-Musterhygienekonzept besitzt nach wie vor Gültigkeit! Wir bitten alle Verantwortlichen in den Vereinen, besonnen mit der aktuellen Situation umzugehen.

Bitte berücksichtigen Sie folgende Hinweise und Vorgaben:

1. Die BDB-Musterhygienekonzepte „Probe und Veranstaltungen“ besitzen nach wie vor Gültigkeit.

2. Musikvereinsproben werden nach wie vor als Veranstaltung betrachtet und dürfen bis maximal 100 Personen nach den BDB-Musterhygienekonzepten stattfinden. (Abstand in Probe und Konzert 2m)

3. Darüber hinaus erlässt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in Ergänzung der aktuellen Corona-Verordnung des Landes BW eine zusätzliche Corona-Verordnung. Diese tritt heute, am 19. Oktober 2020, in Kraft tritt. So sind Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich mit bis zu 500 Personen im Publikum unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Den Teilnehmenden werden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen zugewiesen, Personen des gemeinsamen Hausstands ausgenommen.
  • die Teilnehmenden tragen auf den Verkehrswegen, Verkehrsflächen und in allen Publikumsbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung,
  • die Veranstaltung folgt einem im Vorhinein festgelegten Programm,
  • dem zuständigen Gesundheitsamt wurde vorab ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt.
Wichtig: Ob eine Mund-Nasenbedeckung bei Veranstaltungen (Konzerten) bis 100 Personen für Zuhörer ebenfalls verpflichtend geregelt ist, geht nicht eindeutig daraus hervor. Dies klärt der BDB aktuell mit dem Wissenschaftsministerium BW.

Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Abhängigkeit der regionalen Infektionslage durch die Landratsämter ergänzt oder verschärft werden kann.
Beachten Sie bitte auch die Veröffentlichungen Ihres Landratsamtes im Hinblick auf Proben und Veranstaltungen.

Bleiben Sie gesund.
Ihr Dr. Patrick Rapp MdL, BDB-Präsident

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Hygienekonzept für Konzerte der Musikvereine
06. August 2020 - Info BVH/BDB

Ergänzend zur derzeit gültigen "Corona-Verordnung Veranstaltungen" bildet das BDB-Muster-Hygienekonzept die Vorgabe unter welchen die Mitgliedsvereine der BDB-Verbände wieder Konzerte planen können. Wir raten dringend diese zu befolgen, entsprechende Lösungen zu erarbeiten, den Mitgliedern zu kommunizieren und mit den örtlichen Behörden zu besprechen.

Das Präsidium des BVH










BDB-BDMV_Musterhygienekonzept_Konzerte_und_Veranstaltungen.pdf
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Hygienekonzept für den Probenbetrieb in Musikvereinen
16. Juni 2020 - Info BVH/BDB

Ergänzend zur derzeit gültigen "Corona-Verordnung Veranstaltungen" bildet das BDB-Muster-Hygienekonzept die Vorgabe unter welchen die Mitgliedsvereine der BDB-Verbände wieder den Probenbetrieb aufnehmen dürfen. Wir raten dringend diese zu befolgen, den Mitgliedern zu kommunizieren und mit den örtlichen Behörden zu besprechen. (Update vom 15. Juni 2020)

Das Präsidium des BVH










BDB-BDMV_Musterhygienekonzept_Musikverein_Stand_15.06.2020.pdf
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